Für Branchenportale, bei denen sich das Premium-Angebot vor allen Dingen an Endverbraucher richtet, kann man nun die Preise in Brutto anstatt Netto anzeigen.
Vorgaben für die Anzeige von Preisen in Branchenportalen für Endverbraucher
Die Preisangabenverordnung sieht vor:
Bei Fernabsatzverträgen mit Endverbrauchern ist stets anzugeben, dass die Mehrwertsteuer enthalten und wie hoch der Brutto-Preis ist. Andernfalls sind die Informationen irreführend und können beanstandet werden.
Anzeige der Brutto-Preise
Als Portalbetreiber kann man die Option Brutto-Preise anzeigen aktivieren.
Standardmäßig ist diese Option ausgeschaltet, sodass nur die Netto-Preise angezeigt werden:
Wird die Option angeschaltet, so werden auf allen Premium-Seiten die Preise inklusive Mehrwertsteuer angezeigt:
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