Für viele Portale relevant: Unternehmen (im konkreten Fall Ärzte) müssen laut BGH Gerichtsurteil dulden, in einem Branchenportal gelistet zu sein.
Klage wegen Ungleichbehandlung von zahlenden und nicht-zahlenden Unternehmen (Basis vs Premium)
Die Kläger in dem Verfahren sind 2 Ärzte aus Nordrhein-Westfalen. Sie wollten nicht mehr im Ärzte-Portal Jameda gelistet sein.
Als Grund wurde angegeben, dass Ärzte im Portal nicht gleichbehandelt werden: Zahlende Ärzte erhalten zusätzliche Funktionen wie z.B. weitere Fotos. Diese Ungleichbehandlung von Basis und Premiumkunden wurde beanstandet.
Gericht entscheidet, unzulässige Ungleichbehandlung liegt nicht vor
Das Gericht wies die Revision der Ärzte nach Angaben des BGH am 13. Oktober 2021 zurück.
Ärzte müssen auf Grund des öffentlichen Interesses, im Hinblick auf die freie Arztwahl und auch wegen der Kommunikationsfreiheit dulden, dass sie in Branchenportalen findbar sind. Neutralität muss gewahrt bleiben. (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19)
Bereits 2018 hatte der BGH entschieden, der Klage einer Hautärztin auf Löschung stattzugeben. Das Geschäftsmodell von Jameda musste angepasst werden.
Empfehlung für Branchenportalbetreiber – Vollständigkeit oder Kundenzufriedenheit
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Rechtslage allgemein für Branchenportale gelten kann. D.h. ein Unternehmen kann nicht darauf bestehen aus dem Portal gelöscht zu werden.
Mit dem Feedback von unseren Portalbetreibern bleibt unsere Empfehlung dennoch weiterhin: Es ist meist weniger Arbeit und Stress, ein Unternehmen aus dem Branchenportal zu löschen, wenn dies vom Unternehmen gewünscht wird.
Vollständigkeit (also möglichst viele Unternehmen einer Branche oder Region) ist sicherlich für die Besucher von enormem Vorteil. Jedoch sollte man abwägen, ob die Auseinandersetzung mit „schwierigen“ Kunden den Aufwand wert ist.
Wie immer der Disclaimer: Wir sind keine Rechtsanwälte und dies ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu einem Portal oder einer Branche bitte eine Rechtsberatung ersuchen.
Artikel zum Urteil auf mz.de
Bericht zum Jameda-Urteil in der FAZ
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