Datenerfassung aus externen Quellen
Beim Erfassen von Daten aus externen Quellen und Webseiten via Web Scraping/Screen Scraping gibt es – laut Entscheidungen des BGH – folgende Punkte zu beachten (Quellen siehe unten):
- Das Erfassen von urheberrechtlichen Daten ist nicht zulässig.
- Das Erfassen „wesentlicher“ Teile einer Datenbank ist nicht zulässig.
- Das Erfassen ist nicht zulässig, wenn die Daten durch technische Maßnahmen gegen Screen Scraping geschützt ist.
Quellen:
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/ist-screen-scraping-legal-39848/
https://www.ra-plutte.de/bgh-zum-automatisierten-auslesen-fremder-websites-via-screen-scraping/
https://www.res-media.net/wettbewerbsverstoss-wegen-screen-scraping/
Aufforderung zur Löschung eines Eintrags im Portal
Darüber hinaus gibt es das „Jameda“-Urteil – über den Stand zur Listung von Unternehmen in einem Portal und den Wunsch eines Unternehmens gelöscht zu werden:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel nicht um eine Rechtsberatung handelt. Wir sind auch nicht befugt hier eine Rechtsberatung zu erteilen. Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.